1. Bundesliga 22/23
-
Sollte das Bestand haben, können die froh sein, wenn sie nicht in Liga 3 sind wenn sie wieder neue Spieler verpflichten können.
-
Welches Verbrechens wurden die Kollegen von der anderen Rheinseite denn überführt?
Hatte gar nicht mitbekommen, dass da ein Verfahren lief!
-
Vergehen und strafe stehen absolut nicht im verhaeltnis, total ueberzogen. Sorry, was ein quatsch
-
Sollen angeblich nen Jugendspieler zum Vertragsbruch "überredet" haben.
Stimme @Eisenfuss zu! Da gibt es Vereine die mit Summen verschuldet sind die selbst in Generationen nicht getilgt werden und diese Vereine können dann auch noch absolute Weltklasse Spieler verpflichten und deren Gehalt zahlen.Was passiert da? Nix!
Bei nem Jungendtransfer holt man die Keule raus. Zumal der Spieler bestimmt nicht der neue Ronaldo, Beckenbauer, Müller oder Messi wird. Das kann man doch keinem vermitteln ... -
@tbg sagte in 1. Bundesliga 22/23:
Sollte das Bestand haben, können die froh sein, wenn sie nicht in Liga 3 sind wenn sie wieder neue Spieler verpflichten können.
so tragisch ist das sicher nicht eine Saison keine Spieler zu verpflichten. Dann ist man halt restriktiver bei Verkäufen. Problematisch wäre es nur, wenn sie absteigen sollten und etliche Spieler keinen Vertrag für Liga 2 hätten. Aber so naiv dürfte man eigentlich nicht sein.
-
Die wollten doch eh sparen. Beste Gelegenheit dazu.
So lange das Verfahren läuft, wird dort jedenfalls keiner einen Vertrag unterschreiben.
Gute Vorbereitung auf des Spiel gegen Flachdach. MUHAHAHAHA
-
Chelsea hatte es wohl mal mit einer ähnlichen Nummer erwischt. Die haben dann beim CAS aus 2 Wechselperioden eine gemacht.
Bin gespannt - das wird definitiv luschtich -
Ich gehe mindestens auch von einer Reduzierung der Strafe aus.
Köln hin Köln her - es gibt Vereine die ne Milliarde Schulden haben und nen Weltklasse Spieler verpflichten und nix passiert.Köln holt irgendeinen unbekannten und wenig bedeutenden Jugendspieler und kassiert so eine drakonische Strafe. Das Verhältnis erschließt sich mir nicht.
Sollte das Urteil bestand haben wird es für die Kölner richtig eng ...
-
die Regel ist eigentlich ganz klar:
»Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten.« und weiter "Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei vollständige und aufeinanderfolgende Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert. Der Verein darf erst ab der nächsten Registrierungsperiode wieder neue Spieler registrieren (ob national oder international), nachdem er die betreffende sportliche Sanktion vollständig verbüsst hat. Er darf insbesondere weder von der Ausnahmeregelung noch von den provisorischen Massnahmen gemäss Art. 6 Abs. 1 dieses Reglements Gebrauch machen, um Spieler zu einem früheren Zeitpunkt zu registrieren.“
Öln muss also einen Beweis antreten.
Dadurch , dass man ja schon der gegnerischen Partei "freiwillig" Kohle angeboten hat, macht es sicher auch nicht besser.Zusammengefasst würde ich sagen: Wenn es unseren SVB getroffen hätte, wäre das ein klarer Fall von "Ihr habt wohl Lack gesoffen, Ihr FIFA-Penner !?
Bei Öln sage ich: "genau, FIFA, korrekt - jetzt weiter durchziehen!"
-
Einzig ließe es sich vielleicht diskutieren ob ein Jugendspieler schon als "Berufsspieler" angesehen werden kann. Eigentlich ist der Jugendspieler quasi von Beruf "Schüler".
-
Wenn er einen Vertrag hatte, war er auch Berufsspieler.
-
Auch in unteren Klassen gibt es Verträge - das sind dann aber doch keine Berufsspieler?
-
@tbg sagte in 1. Bundesliga 22/23:
Auch in unteren Klassen gibt es Verträge - das sind dann aber doch keine Berufsspieler?
gibt drei Arten von Verträgen im deutschen Fußball:
-
Profiverträge
-
Vertragsamateure
-
und andere Verträge, welche dann eher Ausgleichsentschädigungen für Aufwendungen sind (in diesem Fall entspricht die Ablöse der jeweiligen Ausbildungsentschädigung)
-
-
@BayerMania87 sagte in 1. Bundesliga 22/23:
@tbg sagte in 1. Bundesliga 22/23:
Auch in unteren Klassen gibt es Verträge - das sind dann aber doch keine Berufsspieler?
gibt drei Arten von Verträgen im deutschen Fußball:
-
Profiverträge
-
Vertragsamateure
-
und andere Verträge, welche dann eher Ausgleichsentschädigungen für Aufwendungen sind (in diesem Fall entspricht die Ablöse der jeweiligen Ausbildungsentschädigung)
Im Gegensatz zu den in § 8 Nr. 1 der DFB-Spielordnung bezeichneten Amateuren, die nicht mehr als 249,99 Euro im Monat erhalten dürfen, ist ein Vertragsspieler ein Fußballspieler, der neben seiner Vereinsmitgliedschaft auch einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus eine Vergütung und andere geldwerte Vorteile von mindestens 250,00 Euro im Monat erhält (§ 8 Nr. 2 DFB-Spielordnung).
Weiterhin: Ein Lizenzspieler ist ein Vertragsspieler, der zusätzlich zum Vertrag eine Lizenz der DLF (nicht des DFB) erhalten hat.
-
-
OK ü250 Euro geht natürlich schnell. Das werden auch schon Jugendspieler bekommen.
-
@tbg sagte in 1. Bundesliga 22/23:
OK ü250 Euro geht natürlich schnell. Das werden auch schon Jugendspieler bekommen.
Insbesondere, wenn geldwerte Vorteile dort mit reinzählen.
Leider ist in den unteren Ligen und im Jugendbereich die schwarze Barkasse immer noch überaus beliebt, um eben solche Regelungen umgehen zu können... -
Frankfurt 1:1. Koennte ein gutes wochdnende werden… mal sehen
-
der Biene Maja ist schon nach 20. der Stachel abgebrochen.
-
Wenn's drauf ankommt, dann sind die Bayern leider doch wieder da.
-
Alles nur wegen Tuchel